Kosten, Rückerstattung und Steuer
Wie viel kostet ein Zahnimplantat in Österreich?
Rund um das Thema Zahnimplantate tauchen viele Fragen auf - darunter natürlich jene der zu erwartenden Kosten. Viele Patienten wenden sich vorab via E-Mail mit der Bitte um eine individuelle Preisauskunft an uns. Leider ist es uns nicht möglich, darauf eine allgemeingültige Antwort zu geben, da jeder Patient individuelle Voraussetzungen und Ansprüche hinsichtlich der Versorgung mit Implantaten mit sich bringt. All das besprechen Sie mit unserem Implantologen Dr. Dr. Felix Wick im Rahmen einer Implantatberatung in unserer kieferchirurgischen Facharztpraxis in 1060 Wien. Eine Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
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Implantatberatung mit Dr. Dr. Felix Wick in 1060 Wien
Im Rahmen der Implantatberatung erstellen wir einen Heil- und Kostenplan. Bei kleineren Planungen ist das mündlich möglich. Eine größere geplante Arbeit wird im Vorfeld immer schriftlich festgehalten. Im Rahmen der Implantatberatung werden folgende Aspekte festgehalten:
- Wie viele Implantate werden benötigt? Siehe Ersetzen einzelner Zähne versus Ersetzen aller Zähne (All-on-4/6)
- Welches Material soll verwendet werden (Keramik oder Titan)?
- Ist ein Knochenaufbau erforderlich?
Welche Röntgenbilder muss man im Vorfeld anfertigen? Reicht ein Panoramaröntgen oder wird zusätzlich ein DVT (3D Röntgen) benötigt?
Unser Versprechen: Fair kalkulierte Fixpreise, die eingehalten werden.
Wir haben bisher noch für die meisten unserer Patienten eine passende Lösung gefunden und bemühen uns, eine Behandlung nicht an den Kosten scheitern zu lassen. Es wird immer eine absolute Kostentransparenz angestrebt. Der einmal vereinbarte Preis wird dann auch für die geplante Leistung eingehalten. Berechnet wird natürlich immer nur das, was auch gemacht wird.
Wir halten bewusst Abstand von unrealistischen Preisversprechen, bei denen im Laufe der Behandlung ungeplante Zusatzkosten entstehen. Gelegentlich wechseln Patienten im Laufe einer auswärtigen Behandlung zu uns, da die endgültigen Kosten teilweise nicht vollständig kommuniziert wurden. Gemeinsam gilt es, die passende Lösung zu finden.
Wir bieten Option auf Ratenzahlung
Gerne bieten wir unseren Patienten die Möglichkeit auf Ratenzahlung. Je nach Höhe des Betrages können Sie Ihre Rechnung in drei (in Ausnahmefällen auch mehr) Raten bezahlen.
Wird beispielsweise ein Zahnimplantat mit Krone geplant, ist bei der Implantation vorerst nur der Anteil für das Zahnimplantat zu bezahlen. Der Teilbetrag für die Krone wird dann erst bei Übergabe der Krone in Rechnung gestellt.
Rückerstattung und Kostenzuschüsse der österreichischen Krankenkassen
Zahnimplantate sind in Österreich als reine Privatleistung zu betrachten. Leider übernehmen die österreichischen Krankenkassen nur in einigen wenigen medizinischen Sonderfällen die Kosten für ein Implantat. Je nach Versicherung besteht jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Es ist daher immer ratsam, sich vor einer Implantat-Behandlung genau bei der Krankenkasse und eventuell bei einer Zusatzversicherung zu erkundigen, welche Kosten konkret übernommen werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Kostenzuschüsse Implantat ÖGK
Die ÖGK leistet keinen Kostenzuschuss für festsitzenden Zahnersatz. Nur wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aus besonderen medizinischen Gründen (siehe unten) nicht möglich ist, kann ein Zuschuss beantragt werden. Mehr dazu finden Sie auf der Website der ÖGK.
Kostenzuschüsse Implantat SVS
Grundsätzlich übernimmt auch die SVS nur Kosten für medizinisch unentbehrlichen Zahnersatz. Dies ist ein in der Regel abnehmbarer Zahnersatz wie etwa Teilprothesen aus Kunststoff oder Metall. Für festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Stiftzähne oder Kronen) können Sie jedoch einen Zuschuss von 100 € erhalten, sofern in den letzten vier Kalenderjahren vor dem Behandlungsdatum mindestens zwei Mundhygiene-Sitzung nachgewiesen wurden. Ab 2025 ist der Nachweis von mindestens drei Mundhygiene-Sitzungen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre erforderlich.
Bitte beachten Sie: Vor Anfertigung des Zahnersatzes muss auf der Vorderseite des Ersatz-Zahnscheins ein Antrag gestellt werden. Diesen Beleg legen Sie dann der SVS vor Beginn der Zahnersatzarbeiten zur Bewilligung vor.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der SVS.
Kostenzuschüsse Implantat BVAEB
Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für festsitzenden Zahnersatz, und zwar sind es 350 € für das Implantat und 200 € für die Krone. Bei medizinischen Sonderfällen kann darüber hinaus noch ein Sonderzuschuss gewährt werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website der BVAEB.
Sind Zahnimplantate in Österreich steuerlich absetzbar?
Sie können Ihre Zahnarztrechnung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Die Kosten für Zahnbehandlungen generell sind prinzipiell in der Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung absetzbar. Hier können Sie die Kosten für sich selbst, Ihre Kinder und für Ehepartner mit geringem oder keinem Einkommen als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Allerdings gibt es einen einkommensabhängigen Selbstbehalt, der vorab abgezogen wird. Nur die Kosten, die diesen Selbstbehalt übersteigen, sind absetzbar. Der Selbstbehalt variiert je nach Einkommen und kann durch bestimmte Absetzbeträge, wie den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag sowie pro Kind, reduziert werden.
Es wird jedoch empfohlen, alle Behandlungskosten möglichst in einem Kalenderjahr zu begleichen, um den Selbstbehalt leichter zu überschreiten und somit eine höhere steuerliche Entlastung zu erzielen. Klären Sie dies am besten im Vorfeld mit einem Steuerberater!
Wann ist ein Zahnimplantat medizinisch notwendig?
Ein Zahnimplantat gilt als medizinisch notwendig, wenn herkömmliche Formen des Zahnersatzes, wie Brücken oder Prothesen, nicht sinnvoll oder ausreichend sind, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen oder gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Einige typische Fälle, in denen Zahnimplantate als medizinisch notwendig erachtet werden, sind:
- Schwere Kieferverletzungen oder Unfälle: Wenn nach einem Trauma (z. B. durch einen Unfall) ein erheblicher Teil des Kieferknochens oder mehrere Zähne verloren gehen, kann ein Implantat notwendig sein, um die Stabilität und Funktion des Kiefers wiederherzustellen.
- Angeborene Fehlbildungen: Bei Menschen mit bestimmten genetischen oder angeborenen Anomalien, wie zum Beispiel fehlenden Zähnen aufgrund von Dysplasien oder Syndromen (z. B. Ektodermale Dysplasie), kann ein Implantat die einzige Möglichkeit sein, den normalen Zahnapparat wiederherzustellen.
- Massiver Knochenverlust: In Fällen, in denen herkömmliche Prothesen aufgrund von schwerem Knochenabbau im Kiefer nicht mehr sicher oder stabil sitzen können, kann ein Implantat notwendig sein, um Prothesen oder Brücken zu verankern.
- Unverträglichkeit gegen andere Zahnersatzformen: Wenn Patienten Unverträglichkeiten oder allergische Reaktionen auf Materialien herkömmlicher Prothesen oder Brücken haben, kann ein Implantat eine geeignete Alternative darstellen.
- Vermeidung von Kieferknochenschwund: Nach dem Verlust eines Zahns baut sich der Kieferknochen an der betroffenen Stelle über die Zeit ab. Implantate wirken dem Knochenabbau entgegen, da sie den Kiefer mechanisch belasten und stimulieren. In bestimmten Fällen wird ein Implantat deshalb notwendig, um den weiteren Knochenschwund zu verhindern.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung, ob ein Implantat medizinisch notwendig ist, immer im Einzelfall getroffen wird und in der Regel von einem Zahnarzt oder Kieferchirurgen in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern geprüft wird.